SOZIALSTATION

Solange man neugierig ist, kann einem das Alter nichts anhaben.

— Burt Lancaster

Betreuungsangebote für Menschen mit Demenz

Die Pflege von Menschen mit Demenz stellt die Pflegenden vor eine große Herausforderung, körperlich wie seelisch. Um diese Menschen zu entlasten bieten wir eine stundenweise Betreuung von Menschen mit Demenz an.

Wir gehen auf die biografischen Hintergründe jeder zu betreuenden Person, ihren Wünschen und Bedürfnissen individuell ein und passen unsere Angebote jedem Betroffen an. Als Aktivierungsmaßnahmen bieten wir u.a. Gedächtnistrainings, Spaziergänge, gemeinsames Kochen oder Einkaufen.

Urlaubs- und Verhinderungspflege

Sollten Sie als pflegender Angehöriger aufgrund eines Erholungsurlaubs, einer Krankheit oder aus anderen Gründen daran gehindert sein pflegerische Tätigkeiten auszuüben bieten wir im Rahmen der Verhinderungspflege eine Ersatzpflege an.

  • Finanzierung
  • Abrechnung
  • Schulung pflegender Angehöriger
  • Betreuung bei Urlaubs- und Verhinderungspflege
  • Stundenweise Verhinderungspflege
  • Kosten und Anspruch auf Verhinderungspflege

Menschen mit Demenz haben Anspruch auf ergänzende Leistungen nach der gesetzlichen Pflegeversicherung. Das Geld wird nicht ausbezahlt, sondern es muss für die entsprechenden zusätzlichen Betreuungsangebote eingesetzt werden. Diese Leistung kann auch ohne eine Einordnung in eine Pflegestufe gezahlt werden.

Die Kosten für die Betreuung können auf Wunsch mit der Pflegekasse direkt verrechnet werden, wenn eine Abtretungserklärung vorliegt.

Menüwahl, Berücksichtigung der persönlichen Vorlieben, Schmankerlküche regionaler Spezialitäten, Wäscheversorgung, Reinigungsservice.

Die Betreuung erfolgt bei Ihnen zu Hause. Unsere Pflegekräfte übernehmen für einen bestimmten Zeitraum oder stundenweise die Pflege nach Ihren individuellen Wünschen und Bedürfnissen.

Bitte beachten Sie das Verfallsdatum: Die Jahresbeiträge für die Verhinderungspflege verfallen zum 31.12. eines Jahres und können nicht "zusammengespart" werden.

Im Gegensatz zur klassischen Verhinderungs- und Ersatzpflege greift die stundenweise Verhinderungspflege bei weniger als 8 Stunden Pflege täglich. Hierbei werden weder die 28 Tage als Beschränkung gesehen, noch muss die Pflegekraft sich im Urlaub befinden.

Die Gründe für die stundenweise Verhinderungspflege können unterschiedlich sein; einen Nachweis verlangen die Kassen in aller Regel nicht.

Der Antrag auf stundenweise Verhinderungspflege kann auch im Nachhinein gestellt werden. Die meisten Pflegekassen haben ihre eigenen Anträge und Formulare für die unterschiedlichen Leistungen. Am besten rufen Sie bei Ihrer Pflegekasse an und besprechen Ihr Anliegen persönlich.

Wir unterstützen Sie auch gerne bei der Antragstellung und Bearbeitung der Anträge.

Die Pflegeversicherung übernimmt eine Ersatzpflege bis zu 1.550 Euro jährlich bzw. bis zu 28 Tage. Das Pflegegeld wird in dieser Zeit nicht weitergezahlt.

Anspruch auf eine Urlaubs- und Verhinderungspflege besteht, wenn die private Pflegeperson mindestens 6 Monate gepflegt hat, bzw. die Pflegestufe seit 6 Monaten bewilligt ist. Die privaten Pflegekräfte müssen bei der Pflegekasse genannt sein.

Duch dieses Angebot haben Sie die Möglichkeit, Ihren Freizeitaktivitäten nachzugehen und Kraft für die Pflege Ihres Angehörigen zu schöpfen.

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